«Schauspieltipps haben wir keine, aber Informationen zu Arbeitsrecht und Sozialvorsorge.»

Revision des Urheberrechtsgesetzes

Medienmitteilung von Suisseculture zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (deutsche Version)

Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden, begrüsst, dass die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) die Urheberrechtsrevision ins Parlament bringt.

Besonders erfreulich ist, dass die Kommission darauf verzichtet hat, das Paket mit zusätzlichen Forderungen zu belasten: Also kein Zweitveröffentlichungsrecht, keine weitergehende Privilegierung von Werknutzungen, keine Mehrregulierung der Verwertungsgesellschaften.

Damit werden die wesentlichen Elemente des Kompromisses, den die breit abgestützte Arbeitsgruppe (AGUR) gefunden hatte, bestätigt.

Im Interesse der Komponisten erwartet Suisseculture jedoch, dass im neuen Vergütungsanspruch für Video on Demand (VOD) die Musik wieder ausgenommen wird. Der AGUR-Gesetzesvorschlag war hier korrekt formuliert und die Korrektur sollte im Parlament nachgeholt werden.

Im Entwurf nicht enthalten war zudem der Antrag zur Streichung einer Urheberrechtsvergütungen für die Verwendung öffentlicher Werke auch in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen. Der Anspruch der Urheber und Interpreten auf eine Vergütung darf hier nicht ausgehebelt werden. Der Vermieter macht mit dem Angebot eines Empfangsgeräts ein Geschäft, an welchem auch die Urheberinnen Urheber sowie Interpretinnen und Interpreten zu beteiligen sind. Zudem wird mit einer solchen Ausnahme auch staatsvertraglichen Garantien im Urheberrecht widersprochen. Suisseculture fordert die Mitglieder des Nationalrates auf, diesen Antrag abzulehnen.

 

Kontakt:

Hans Läubli, Geschäftsleiter

 

Suisseculture

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